Allgemeine Geschäftsbedingungen – rantronik GmbH

1. Geltungsbereich

1.1.
Für Dienstleistungsverträge mit der rantronik GmbH im Bereich der Unternehmensberatung gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
 

1.2.
Mit der Beauftragung der rantronik GmbH erkennt der Dienstberechtigter diese AGBs an.
 

1.3.
Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der rantronik GmbH erforderlich. Alle Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die rantronik GmbH. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
 

1.4.
Die rantronik GmbH erbringt keine Beratung in steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten.
 

2. Projekt- und Leistungsbeschreibung

2.1.
Die Vertragsparteien werden die Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen.
 

2.2
In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der von der rantronik GmbH zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Dienstberechtigten enthalten.
 

3. Gegenstand und Durchführung des Vertrages

3.1.
Die Dienstleistungen der rantronik GmbH erfolgen zur Unterstützung des Dienstberechtigten bei Fragestellungen im Personal- und Beschaffungswesen, bei der Optimierung von Produktionsabläufen, Inbetriebnahme von Anlagen sowie zur Führung des gesamten Unternehmens des Dienstberechtigten oder Teilen davon. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten unternehmerische Entscheidungen des Dienstberechtigten vor. Der Dienstberechtigte trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Beratungsleistung in ihrer Gesamtheit sowie für deren Ergebnisse und Konsequenzen. Der rantronik GmbH können interimistisch Managementaufgaben übertragen werden.
 

3.2.
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet die rantronik GmbH die Art und Weise der Durchführung ihrer Dienstleistungen. Weisungsrechte des Dienstberechtigten gegenüber der rantronik GmbH, ihren Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nur im vertraglich vorgesehenen Umfang, jedoch wird rantronik GmbH bemüht sein, den Wünschen des Dienstberechtigten Rechnung zu tragen.
 

3.3.
Die rantronik GmbH ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Dabei trägt die rantronik GmbH Sorge, dass sämtliche Verpflichtungen der rantronik GmbH gegenüber dem Dienstberechtigten, die den von dem Dritten auszuführenden Teil betreffen, Bestandteil der Vereinbarung werden, die rantronik GmbH mit dem jeweiligen Dritten abschließt.
 

3.4.
Werkvertragliche Leistungen sind nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren.
 

4. Termine und Fristen

4.1.
Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Dienstberechtigten und von der rantronik GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.
 

4.2.
Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses der rantronik GmbH liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Dienstberechtigte hat im Falle des Verzuges der rantronik GmbH das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer der rantronik GmbH schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die unter dem betreffenden Vertrag von der rantronik GmbH bis zur Kündigung erbracht worden sind, werden vom Dienstberechtigten vollständig bezahlt.
 

5. Ansprechpartner der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre jeweiligen Ansprechpartner und deren Stellvertreter bei Fragen in ihrer Zusammenarbeit benennen.
 

6. Mitwirkung des Dienstberechtigten

6.1.
Der Dienstberechtigte stellt sicher, dass alle seine erforderlichen Mitwirkungen oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die rantronik GmbH kostenlos erbracht werden. Dazu gehören u.a. die Bereitstellung aller benötigten Informationen, (konvertiertes) Datenmaterial, soweit erforderlich Hard- und Software sowie Zutrittsmöglichkeiten zu den Geschäftsräumen. Der Dienstberechtigte informiert die rantronik GmbH über alle Umstände, die im Verlauf der Dienstverpflichtung auftreten und die Erbringung der Dienstleistung beeinflussen können.
 

6.2.
Der Dienstberechtigte gewährt den Mitarbeitern der rantronik GmbH bei deren Arbeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs des Dienstberechtigten jede erforderliche Unterstützung.
 

6.3.
Die Mitwirkungspflichten des Dienstberechtigten und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Dienstberechtigten.
 

6.4.
Die rantronik GmbH ist nicht zur Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der ihr überlassenen Informationen verpflichtet. Auf Verlangen der rantronik GmbH hat der Dienstberechtigte die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
 

6.5.
Nach Erbringung der Leistungen ist die rantronik GmbH berechtigt, die vom Dienstberechtigten erhaltenen Unterlagen zu vernichten.
 

6.6.
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Dienstberechtigten sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.
 

6.7.
Im Falle von Verstößen des Dienstberechtigten gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von rantronik GmbH einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird die rantronik GmbH von ihrer Leistungspflicht frei, soweit sie infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die der rantronik GmbH infolge der Verletzung der Mitwirkungsverpflichtungen entstehen, sind dieser zu vergüten.
 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
 

7.2.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
 

7.3.
Die rantronik GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Dienstberechtigten, Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
 

8. Nutzungsrecht

Der Dienstberechtigte erhält an den vertragsgemäßen Leistungen der rantronik GmbH ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Er darf die Ergebnisse aller von der rantronik GmbH unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung der rantronik GmbH weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben bei der rantronik GmbH.
 

9. Leistungserbringung und Leistungsstörung

9.1.
Die rantronik GmbH wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Dienstberechtigten vereinbarten Zeitraum erbringen.
 

9.2.
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die rantronik GmbH dies zu vertreten, ist die rantronik GmbH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Dienstberechtigten innerhalb einer angemessenere Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist eine vorrangehende schriftliche Rüge des Dienstberechtigten, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Pflichtverletzung zu erfolgen hat und die Pflichtverletzung detailliert beschreibt.
 

9.3.
Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus der von rantronik GmbH zu vertretenen Umständen auch innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Dienstberechtigte berechtigt, den Vertrag fristlos zu künden. In diesem Fall hat die rantronik GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
 

9.4.
Soweit Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Dienstberechtigten und der rantronik GmbH die Herstellung eines Werkes ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

10. Haftung

10.1.
Die rantronik GmbH haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
 

10.2.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die rantronik GmbH - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
 

10.3.
Etwaige Schadenersatzansprüche des Dienstberechtigten wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5%, maximal jedoch auf 5% des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten.
 

10.4.
Die Haftung für Vermögensschäden Dritter wird ausgeschlossen.
 

10.5.
Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, Schäden, für die die rantronik GmbH aufzukommen hat, der rantronik GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von der rantronik GmbH aufnehmen zu lassen.
 

10.6.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen die rantronik GmbH, ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
 

10.7.
Diese Bestimmungen finden auch dann Anwendung, soweit Gegenstand der Vereinbarung zwischen Dienstberechtigten und der rantronik GmbH die Herstellung eines Werkes ist.
 

11. Vertraulichkeit

11.1.
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
 

11.2.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich von Dritten erhält oder erhalten hat bzw. die bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt werden.
 

11.3.
Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.
 

11.4.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach der DSGVO.
 

12. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Dienstberechtigte Mitarbeiter der rantronik GmbH weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen
 

13. Vertragsbeendigung, Kündigung

13.1.
Jegliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
 

14. Sonstiges

14.1.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
 

14.2.
Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
 

14.3.
Der Dienstberechtigte darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger und schriftlicher Zustimmung der rantronik GmbH übertragen.
 

14.4.
Gegen Ansprüche der rantronik GmbH kann der Dienstberechtigte nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Dienstberechtigten unbestritten oder rechtskräftig ist.
 

14.5.
Der Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist in dem Dienstvertrag zu bezeichnen.
 

14.6.
Soweit der Dienstberechtigte Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige Sitz der rantronik GmbH.